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Studienplatz

Medizinische Fakultäten

In Deutschland gibt es 35 medizinische Fakultäten.

  1. Aachen
  2. Berlin
  3. Bochum
  4. Bonn
  5. Dresden
  6. Düsseldorf
  7. Duisburg-Essen/Campus-Essen (zwei Studienorte, eine Fakultät)
  8. Erlangen-Nürnberg
  9. Frankfurt am Main
  10. Freiburg
  11. Gießen
  12. Göttingen
  13. Greifswald
  14. Halle-Wittenberg
  15. Hamburg
  16. Hannover
  17. Heidelberg
  18. Heidelberg/Mannheim (Vorklinik in Heidelberg, Klinik in Mannheim)
  19. Jena
  20. Kiel
  21. Köln
  22. Leipzig
  23. Lübeck 
  24. Magdeburg
  25. Mainz
  26. Marburg 
  27. München, Ludwig-Maximilians-Universität
  28. München TU (Vorklinik gemeinsam mit LMU, nur ein ZVS-Verfahren)
  29. Münster
  30. Regensburg
  31. Rostock
  32. Saarbrücken/Abt. Homburg
  33. Tübingen
  34. Ulm
  35. Würzburg

Auch die private Universität Witten/Herdecke bietet den Studiengang Humanmedizin an. Interessenten wenden sich direkt an die Hochschule. Das Bewerbungsverfahren läuft unabhängig von der ZVS.


Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS)

Medizin ist ein begehrtes Studienfach. Wer Humanmedizin studieren möchte, kann sich deshalb nicht einfach im Studiensekretariat einer Universität einschreiben. Das Fach ist zulassungsbeschränkt. Die Bewerbung für einen Studienplatz ist grundsätzlich an die „Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen“ (ZVS) in Dortmund zu richten.

Das Vergabeverfahren hat sich zum Wintersemester 2005/2006 geändert. Es zählen nicht mehr nur Abi-Note und Wartezeit. Die Universitäten beteiligen sich stärker als bislang an der Auswahl der Studierenden. 20 Prozent der Plätze gehen an die Abiturbesten (nach Landesquoten), 20 Prozent vergibt die ZVS nach Wartezeit (Studienzeit eines anderen Faches zählt nicht als Wartezeit!) und 60 Prozent der Studierenden können die Hochschulen selbst auswählen. Manche medizinischen Fakultäten lassen ihr Auswahlverfahren weiterhin komplett über die ZVS regeln, andere haben ihre eigenen Kriterien zur Aufnahme.

Auch für die Hochschulverfahren gilt: Jede Bewerbung muss zunächst an die ZVS gerichtet werden.

Ein Teil der Studienplätze wird über Vorabquoten vergeben. Darunter fallen zum Beispiel ausländische Studierende, Zweitstudienbewerber, Härtefälle und Sanitätsoffizieranwärter der Bundeswehr. Nähere Auskünfte über Zulassungsverfahren, Bewerbungsfristen und Kriterien der einzelnen Hochschulen erteilt die ZVS.