Nach der neuen Approbationsordnung (ÄAppO) findet der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach dem PJ statt. Oft wird er auch als „Hammerexamen“ bezeichnet, weil der gesamte Stoff aus dem klinischen Studienabschnitt in einer Prüfung abgefragt wird. Nach altem Recht gab es eine Aufteilung in erstes, zweites und drittes Staatsexamen.
Das „Hammerexamen“ besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil. Die Anmeldung muss rechtzeitig an das zuständige Landesprüfungsamt gerichtet werden.
» Landesprüfungsämter
» Die neue Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO)
Die schriftliche Prüfung findet an drei Tagen für jeweils fünf Stunden statt. 320 Fragen muss der Studierende beantworten. Das sind 169 Sekunden pro Frage.
Ein Großteil der Fragen soll nach Angaben des IMPP in Zukunft nach Fallbeispielen gestellt werden. Anhand eines Falles werden dann Fragen zu verschiedenen Fachbereichen gestellt. Wie genau der Aufbau der Prüfung sein wird, ist noch nicht bekannt, da das Examen zum ersten Mal im Herbst 2006 nach der neuen ÄAppO stattfindet. Fest steht, dass die Fragen weiterhin im Multiple-Choice-Format gestellt werden.
» Angst vor dem Hammerexamen (Deutsches Ärzteblatt Studieren.de WS 2005/06)
» Gegenstandskataloge (GK-2)
Die mündliche Prüfung findet nach der neuen ÄAppO an zwei Tagen statt. Maximal vier Prüflinge sind in einer Gruppe. Die Prüfung dauert an beiden Tagen mindestens 45 Minuten, maximal 60 Minuten je Prüfling. Am ersten Prüfungstag ist der praktische Teil mit Patientenvorstellung vorgesehen. Prüfungsfächer sind Innere, Chirurgie und das Wahlfach im Praktischen Jahr (PJ).
Endnote des Studiums
Die Note des Ersten Abschnittes der Ärztlichen Prüfung und die mit zwei multiplizierte Note des Zweiten Abschnittes werden addiert. Das Ergebnis wird durch drei geteilt. Die Gesamtnote wird bis auf die zweite Stelle hinter dem Komma errechnet.
Die neue Approbationsordnung
Die „neue“ Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) ist eigentlich gar nicht mehr so neu. Sie stammt aus dem Jahr 2002. Für wen gilt sie und wer studiert noch nach altem Recht?
Stichwort: Stichtag 1. Oktober 2003:
Termine:
Neue Gegenstandskataloge (GK) des Institutes für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen:
» Gegenstandskatalog (GK-1)
» Gegenstandskataloge (GK-2)
» Die neue Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO)
|
Altes Recht |
ÄAppO 2002 |
|
Vorklinischer Studienabschnitt 1. - 4. Semester |
Vorklinischer Studienabschnitt 1. - 4. Semester |
|
Ärztliche Vorprüfung (Physikum) |
Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung |
|
1. Klinischer Studienabschnitt |
Klinischer Studienabschnitt 5. - 10. Semester |
|
Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung |
|
|
2. Klinischer Studienabschnitt |
|
|
Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung |
|
|
3. Klinischer Studienabschnitt |
Praktisches Jahr |
|
Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung |
Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung |
» Alte Gegenstandskataloge
» Alte Approbationsordnung (ÄAppO)
Webcode: 05002