2. Staatsexamen

Nach der neuen Approbationsordnung (ÄAppO) findet der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach dem PJ statt. Oft wird er auch als „Hammerexamen“ bezeichnet, weil der gesamte Stoff aus dem klinischen Studienabschnitt in einer Prüfung abgefragt wird. Nach altem Recht gab es eine Aufteilung in erstes, zweites und drittes Staatsexamen.

Das „Hammerexamen“ besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil. Die Anmeldung muss rechtzeitig an das zuständige Landesprüfungsamt gerichtet werden.

» Landesprüfungsämter
» Die neue Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO)

  • Der schriftliche Teil (50 Prozent der Note):

Die schriftliche Prüfung findet an drei Tagen für jeweils fünf Stunden statt. 320 Fragen muss der Studierende beantworten. Das sind 169 Sekunden pro Frage.

Ein Großteil der Fragen soll nach Angaben des IMPP in Zukunft nach Fallbeispielen gestellt werden. Anhand eines Falles werden dann Fragen zu verschiedenen Fachbereichen gestellt. Wie genau der Aufbau der Prüfung sein wird, ist noch nicht bekannt, da das Examen zum ersten Mal im Herbst 2006 nach der neuen ÄAppO stattfindet. Fest steht, dass die Fragen weiterhin im Multiple-Choice-Format gestellt werden.     

» Angst vor dem Hammerexamen (Deutsches Ärzteblatt Studieren.de WS 2005/06)
» Gegenstandskataloge (GK-2)

  • Der mündliche Teil (50 Prozent der Note)

Die mündliche Prüfung findet nach der neuen ÄAppO an zwei Tagen statt. Maximal vier Prüflinge sind in einer Gruppe. Die Prüfung dauert an beiden Tagen mindestens 45 Minuten, maximal 60 Minuten je Prüfling. Am ersten Prüfungstag ist der praktische Teil mit Patientenvorstellung vorgesehen.  Prüfungsfächer sind Innere, Chirurgie und das Wahlfach im Praktischen Jahr (PJ).

Endnote des Studiums

Die Note des Ersten Abschnittes der Ärztlichen Prüfung und die mit zwei multiplizierte Note des Zweiten Abschnittes werden addiert. Das Ergebnis wird durch drei geteilt. Die Gesamtnote wird bis auf die zweite Stelle hinter dem Komma errechnet.

    • „sehr gut“                    bis 1,5
    • „gut“                           >1,5 bis 2,5
    • „befriedigend“              >2,5 bis 3,5
    • „ausreichend“               >3,5 bis 4,0

Die neue Approbationsordnung

Die „neue“ Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) ist eigentlich gar nicht mehr so neu. Sie stammt aus dem Jahr 2002. Für wen gilt sie und wer studiert noch nach altem Recht?

Stichwort: Stichtag 1. Oktober 2003:

  • Studienbeginn nach dem 1. Oktober 2003:
    • Prüfung grundsätzlich nach der ÄAppO 2002
  • Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2003:
    • Wenn die Ärztliche Vorprüfung (Physikum) noch nicht absolviert wurde, wird diese bis zum Frühjahr 2006 nach altem Recht abgelegt. Das weitere Studium findet nach der ÄAppO 2002 statt.
    • Wenn bis zum 1. Oktober 2003 zwar die Ärztliche Vorprüfung, aber noch nicht das erste Staatsexamen (nach altem Recht) absolviert wurde, studiert nach neuem Recht weiter. Allerdings kann bis zum Herbst 2005 das erste Staatsexamen (altes Recht) nachgeholt werden. Die erzielte Note fließt dann in die Endbewertung mit einem Anteil von einem Sechstel ein, das „Hammerexamen“ mit fünf Sechstel. 
    • Studierende, die vor dem 1.Oktober 2003 ihr erstes Staatsexamen absolviert haben studieren nach Altrecht weiter. Allerdings findet im Herbst 2006 zum letzten Mal das zweite Staatsexamen nach der alten ÄÄppO statt. Daran hängt alles: Stichtag 1. Oktober 2003

Termine:

  • Herbst 2005
    • Erstes Staatsexamen zum letzten Mal nach altem Recht
    • Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung zum ersten Mal nach neuer ÄAppO
  • Frühjahr 2006
    • Ärztliche Vorprüfung zum letzten Mal nach altem Recht
  • Herbst 2006
    •  Zweites Staatsexamen zum letzten Mal nach altem Recht
    •  Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung zum ersten Mal nach neuer ÄAppO   

Neue Gegenstandskataloge (GK) des Institutes für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen:

» Gegenstandskatalog (GK-1) 
» Gegenstandskataloge (GK-2)
» Die neue Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO)

  

Altes Recht

ÄAppO 2002

Vorklinischer Studienabschnitt

 

1. - 4. Semester

Vorklinischer Studienabschnitt

1. - 4. Semester

Ärztliche Vorprüfung (Physikum)

schriftlicher Teil: 320 Aufgaben
mündlicher Teil: 2 Fächer

Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung

schriftlicher Teil: 320 Aufgaben
mündlich-praktischer Teil: Anatomie, Biochemie /
Molekularbiologie, Physiologie

1. Klinischer Studienabschnitt
(klinisch-theoretische Medizin)

5. und 6. Semester

Klinischer Studienabschnitt


5. - 10. Semester

Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung

schriftlich: 290 Aufgaben

 

2. Klinischer Studienabschnitt
(klinisch-praktische Medizin)
7. - 10. Semester

 

Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung

schriftlicher Teil: 580 Aufgaben
mündlicher Teil: zwei Fächer

 

3. Klinischer Studienabschnitt
(Praktisches Jahr)

11. und 12. Semester

Praktisches Jahr

11. und 12. Semester

Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung

mündlich: Chirurgie, Innere Medizin, Wahlfach

Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
(„Hammerexamen“)
schriftlicher Teil: 320 Aufgaben
mündlich-praktischer Teil: Chirurgie,
Innere Medizin, Wahlfach

» Alte Gegenstandskataloge
» Alte Approbationsordnung (ÄAppO)

 

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