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Politik · News

04.03.2010
KGNW: Öffnung der Krankenhäuser darf nicht gestoppt werden

Düsseldorf – Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) wehrt sich gegen die Pläne der Bundesregierung, die Beteiligung von Krankenhausträgern an Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) auf unter 50 Prozent zu begrenzen: „Die Krankenhäuser wollen die erheblichen Versorgungsvorteile, die mit der Verzahnung stationärer und ambulanter Versorgung durch eine weitere Öffnung für ambulante Leistungen verbunden sind, für ihre Patienten nutzen“, betonte der neue KGNW-Präsident Hans Rossels heute vor der Presse in Düsseldorf.

„Deshalb darf die Beteiligung der Kliniken an MVZ nicht auf unter 50 Prozent begrenzt werden, wie dies auf der Bundesebene von CDU/CSU und FDP im Koalitionsvertrag vorgesehen ist“, sagte Rossels. MVZ in der Trägerschaft von Krankenhäusern seien keineswegs als Konkurrenz für die Vertragsärzte anzusehen.

Sie gewährleisteten vielmehr eine koordinierte patientenorientierte Versorgung der kurzen Wege und sicherten die ambulante Versorgung in Regionen, in denen niedergelassene Ärzte fehlten. Steigende Bedeutung komme den MVZ darüber hinaus auch wegen des Ärztemangels und dem steigenden Frauenanteil im Arztberuf zu.

Im Sinne der vernetzten ambulant-stationären Patientenversorgung fordert die KGNW auch eine offensive Zulassung der Krankenhäuser zur Erbringung ambulanter hochspezialisierter Leistungen und seltener Erkrankungen nach § 116b SGB V.

„Die ambulante Behandlung dieser Erkrankungen, wie zum Beispiel onkologische Erkrankungen, HIV/AIDS, Mukoviszidose oder auch Tuberkulose aus einer Hand im Krankenhaus bietet für die Patienten erhebliche Vorteile“, argumentierte Rossels.

Dessen müsse sich die schwarz-gelbe Bundesregierung bewusst sein, wenn sie das Verfahren, das die Zulassung von Krankenhäusern zur ambulanten Versorgung nach § 116b SGB V regelt, kritisch überprüfen und gegebenenfalls präzisieren wolle (wie es im Koalitionsvertrag steht).

Vom nordrhein-westfälischen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sind von den insgesamt circa 800 Anträgen der Kliniken in Nordrhein-Westfalen bisher rund 250 entschieden worden – nur 30 davon negativ. Nunmehr habe das Ministerium zugesagt, noch bis zum Jahresende die Zulassungsverfahren für die jetzt noch vorliegenden Anträge abzuschließen.

Sorgen bereitet Rossels auch der Ärztemangel. Nach Berechnungen des Deutschen Krankenhausinstituts fehlten derzeit bundesweit rund 5.000 Ärzte in Krankenhäusern, davon 1.200 in Nordrhein-Westfalen. Betroffen hiervon seien vor allem die großen Fachgebiete Chirurgie, Innere Medizin und Gynäkologie. Rossels: „Diese Zahlen sind umso bemerkenswerter, da in Deutschland noch nie so viele Ärzte im Krankenhausbereich tätig waren wie zum jetzigen Zeitpunkt.“

Die Zahl der Ärzte in den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern sei allein im Zeitraum von 1995 bis 2008 um 4.200 gestiegen, wohingegen im Pflegebereich fast 14.000 Stellen abgebaut wurden. „Dies zeigt, dass die Kliniken auf die Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie reagiert haben und dass die ärztliche Arbeit auf mehrere Schultern verteilt wurde“ erklärte der KGNW-Präsident. Die Kliniken hätten sich damit auch auf das gestiegene Interesse der Ärzte an einer ausgeglichenen Work-Life-Balance eingestellt.

Um dem Ärztemangel zu begegnen forderte Rossels eine Aufstockung der Medizinstudienplätze und einen erleichterten Zugang zum Medizinstudium. Der Numerus Clausus als vorherrschendes Zulassungskriterium dürfe nicht länger zahlreichen geeigneten Bewerbern den Weg in die Medizin erschweren oder gar versperren. Die KGNW begrüße in diesem Zusammenhang Signale aus dem Wissenschaftsministerium, wonach in NRW neue Medizinstudienplätze finanziert werden sollen. © JF/aerzteblatt.de



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